Sozialversicherung in Deutschland: die fünf Säulen des Sozialstaats
Im Jahr 1883 wurde im Deutschen Kaiserreich die Krankenversicherung eingeführt. Damit begann die Entwicklung des Systems, das wir heute als Sozialversicherung kennen. Im Laufe der Zeit kamen weitere Zweige hinzu. So entstanden die fünf Säulen, auf denen der deutsche Sozialstaat ruht. Wie sind sie entstanden, und was unterscheidet sie? Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen, ohne die Regelungen zu bewerten oder aktuelle Beitragssätze zu nennen.

Was ist die Sozialversicherung?
Die deutsche Sozialversicherung besteht aus fünf Zweigen: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Jeder Zweig sichert ein anderes Risiko ab. Alle verbindet das Solidarprinzip: Risiken werden auf viele Versicherte verteilt, damit eine einzelne Person sie nicht allein tragen muss. Dieses Prinzip bildet die gemeinsame Grundlage des Systems und erklärt, warum die einzelnen Zweige nach ähnlichen Grundsätzen funktionieren.
Neben der Sozialversicherung umfasst die soziale Sicherung auch Leistungen, die aus Steuern finanziert werden. Die Vorschriften sind im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammengefasst. Der Sozialstaat umfasst also mehr als die durch Beiträge finanzierten Leistungen. Seinen Kern bilden jedoch die fünf Versicherungszweige.
Vom Kaiserreich bis zur Weimarer Republik
Die ersten drei Zweige entstanden im 19. Jahrhundert im Deutschen Kaiserreich. Die Krankenversicherung wurde 1883 eingeführt, die Unfallversicherung 1884 und die Rentenversicherung 1889. Letztere war ursprünglich als Versicherung gegen Invalidität und zur Absicherung im Alter angelegt. Die frühen Gesetze erfassten zunächst nur einen Teil der Beschäftigten, vor allem Industriearbeiter. Der Schutz galt also nicht von Anfang an für alle Einwohner.
Der vierte Zweig folgte 1927 in der Weimarer Republik: die Arbeitslosenversicherung. Der jüngste Zweig ist die Pflegeversicherung, die 1995 als letzte Säule hinzukam. Anlass war die wachsende Zahl älterer Menschen, die Pflege benötigten. Jeder neue Zweig reagierte auf ein anderes Problem: Krankheit, Unfall, Alter, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit. Diese Entwicklung zeigt, wie das System schrittweise an veränderte gesellschaftliche Bedürfnisse angepasst wurde.
Wer finanziert die einzelnen Zweige?
Jeder Zweig hat eigene Finanzierungsquellen. Die Unfallversicherung wird von den Arbeitgebern finanziert. Die übrigen Zweige finanzieren sich im Wesentlichen aus Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber. Die Kosten der Absicherung verteilen sich dadurch auf mehrere Seiten.
Die fünf Zweige wurden im Laufe der Zeit mehrfach reformiert. Einzelheiten zu Beiträgen und Leistungen ändern sich deshalb. Vor einer Entscheidung sollten die jeweils geltenden Regelungen in aktuellen amtlichen Quellen nachgeschlagen werden. Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick, enthält aber keine aktuellen Beitragssätze oder Leistungsvoraussetzungen.
Warum ist dieses System wichtig?
Die Sozialversicherung zeigt, wie ein Sozialstaat schrittweise aufgebaut werden kann. Am Anfang stand ein einziger Versicherungszweig, der vor allem Industriearbeiter absicherte. Heute umfasst das System die Absicherung bei Krankheit, im Alter, bei Pflegebedürftigkeit und bei Arbeitsplatzverlust. Das Solidarprinzip verbindet weiterhin alle fünf Säulen, auch wenn jede ihre eigene Finanzierung und Geschichte hat.
Das Modell entstand nicht auf einmal, sondern entwickelte sich über mehr als hundert Jahre, von 1883 bis 1995. Aktuelle Angaben zu Beiträgen und Leistungen finden sich in amtlichen Quellen und im Sozialgesetzbuch.